Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

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Auszug aus der Turnierordnung des Bayerischen Schachbundes (TO 2010/11; Stand 26.6.2010):

3.5   Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
3.5.1 Klassen und Gruppen

3.5.1.1 Die Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft wird in drei Klassen ausgetragen:


- Oberliga (Bayernliga) mit acht Mannschaften;
- Landesliga, bestehend aus zwei Gruppen (Nord und Süd) mit je acht Mannschaften;
- Regionalliga, bestehend aus vier Gruppen (Nord-Ost, Nord-West, Süd-Ost, Süd-West) mit je acht Mannschaften.


3.5.1.2 Die einzelnen Gruppen werden nach geographischen Gesichtspunkten eingeteilt.

3.5.1.3 Der Sieger der Oberliga erhält den Titel "Bayerischer Schnellschach-Mannschaftsmeister..."


3.5.2   Spielmodus

3.5.2.1 In jeder Gruppe wird ein Vollrundenturnier ohne Rückrund gespielt.
3.5.2.2 Jeder Mannschaftskampf wird an vier Brettern ausgetragen. Es müssen mindestens zwei Spieler zu einem Mannschaftskampf antreten.
3.5.2.3 Alle Mannschaftskämpfe einer Gruppe werden an einem Tag an einem Ortals Vollrundenturnier ohne Rückrunde in sieben Runden ausgetragen.
3.5.2.4 Die Ausrichtung wird den Bezirksverbänden übertragen, und zwar in folgender Reihenfolge:


- Oberliga: Mittelfranken, München, Oberfranken, Niederbayern, Oberpfalz, Oberbayern, Unterfranken, Schwaben;


- Landesliga Nord: Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Unterfranken;
- Landesliga Süd: München, Niederbayern, Oberbayern, Schwaben;


- Regionalligen:
- Nord-Ost:      Oberpfalz und Mittelfranken,
- Nord-West:     Oberfranken und Unterfranken,
- Süd-Ost:       Oberbayern und Niederbayern,
- Süd-West:      Schwaben und München.


3.5.2.5 Von der Reihenfolge kann in Einzelfällen abgewichen werden, soweit ein Bezirksverband sich bereit erklärt, mehrere Klassen und Gruppen an einem Ort oder an einem Termin zusammenzufassen.

3.5.2.6 Der Termin wird durch den Bundesspielleiter im Einvernehmen mit den ausrichtenden Bezirken festgelegt. Der Termin kann vom Spieljahr gem. Art. 1.4. abweichen. (letzter Satz ab 01.01.2008)
3.5.2.7 Die Spieler der im Rundenplan erstgenannten Mannschaft eines Mannschaftskampfes führen an den Brettern mit ungerader Nummer die schwarzen Steine und an den Brettern mit gerader Nummer die weißen Steine.
3.5.2.8 Die Bedenkzeit beträgt 30 Minuten je Spieler.


3.5.3   Aufstieg

3.5.3.1 Die Sieger der Landesligen steigen in die Oberliga auf.
3.5.3.2 Die Sieger der Regionalligen steigen in eine der Landesligen auf.
3.5.3.3 Die Bezirksmeister steigen in die Regionalligen auf und werden diesen gemäß Nr. 3.5.1.2 zugeteilt.
3.5.3.4 Ein Verein kann in einer Liga grundsätzlich nur mit einer Mannschaft vertreten sein. Eine Mannschaft kann nicht aufsteigen, wenn der Liga, in die sie aufsteigt, bereits eine Mannschaft desselben Vereins angehört. Das Aufstiegsrecht geht an die nächstplatzierte aufstiegsfähige Mannschaft über.


3.5.4   Abstieg

3.5.4.1 Aus jeder Liga steigen zwei Mannschaften ab.
3.5.4.2 Nichtteilnehmende Mannschaften gelten als Absteiger und verlieren das Recht, im kommenden Jahr an den Meisterschaften teilzunehmen, es sei denn, sie qualifizieren sich wieder über den Bezirksverband.
3.5.4.3 Eine Mannschaft gilt als Letztplatzierte ihrer Gruppe, wenn eine höher spielende Mannschaft desselben Vereins in diese Gruppe absteigt, es sei denn sie belegt einen Aufstiegs- oder Abstiegsplatz.


3.5.5   Durchführung

3.5.5.1 Die Wettkampfleitung jeder Gruppe obliegt einem vom Bundesspielleiter im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Bezirksverband eingesetzten Schiedsrichter. Die Kosten der Schiedsrichter werden vom Bayerischen Schachbund erstattet.
3.5.5.2 Die teilnehmenden Vereine melden bis 15 Minuten vor Spielbeginn die Spieler.
3.5.5.3 Eine Mannschaft kann zu einem Spiel nur antreten, wenn mindestens zwei Spieler anwesend sind. Die Spieler müssen in der gemeldeten Reihenfolge aufgestellt werden. Freibleibende Bretter sind durch Aufrücken zu füllen.
3.5.5.4 Bleibt ein Brett unbesetzt, so werden alle nachrangingen Bretter als verloren gewertet.3.5.5.5 Tritt ein Verein trotz seiner Meldung und ohne rechtzeitige Absage nicht an, setzt der Bundesspielleiter gegen ihn eine Geldbuße bis zu  100,00 fest.


3.5.6   Experimentierklausel

3.5.6.1 Der Bundesspielleiter wird ermächtigt, das Turnier unter Abweichung von den vorstehenden Regelungen auch in anderer Form durchzuführen, insbesondere andere Klassen und Gruppenbildungen vorzunehmen, die Vorberechtigungen sowie Auf-und Abstieg neu zu regeln, einzelne oder alle Gruppen im Schweizer System durchzuführen. Die im vorhergehenden Turnier erworbenen Vorberechtigungen müssen hierbei jedoch berücksichtigt werden.